LED Garantiebedingungen

Garantiebedingungen für LED-Leuchten

Garantiezeitraum

Für Produkte mit einer Nennlebensdauer ≥ 50.000 Betriebsstunden gewährt Lichtszene eine Garantie über einen Zeitraum von 5 Jahren entsprechend den Garantiebedingungen. Diese Garantie bezieht sich auf alle LED-Module, LED-Betriebsgeräte und sonstige LED- Komponenten, die in Leuchten eingesetzt sind für die eine Nennlebensdauer größer/gleich 50.000 Betriebsstunden und in den technischen Unterlagen ausgewiesen sind.

Für Produkte mit einer Nennlebensdauer < 50.000 Betriebsstunden gewährt Lichtszene eine Garantie über einen Zeitraum von 3 Jahren entsprechend den Garantiebedingungen. Diese Garantie bezieht sich auf alle LED-Module, LED-Betriebsgeräte und sonstige LED- Komponenten, die in Leuchten eingesetzt sind und für die eine Nennlebensdauer kleiner 50.000 Betriebsstunden in den technischen Unterlagen ausgewiesen sind.

Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt der Installation, jedoch spätestens drei Monate nach der Auslieferung durch Lichtszene

Garantiebedingungen

Diese Garantie gilt unter den folgenden Bedingungen:

  • Die Produkte werden in Übereinstimmung mit den Produktinformationen und Anwendungshinweisen der Hersteller verwendet.
  • Das Produkt wird keinen mechanischen Belastungen ausgesetzt.
  • Soweit gemäß Montage- und Betriebsanleitung Wartungsarbeiten erforderlich sind, ist deren Ausführung dokumentiert.
  • Grenzwerte für Temperaturen und Spannungen dürfen nicht überschritten werden.
  • Diese Garantie erfasst ausschließlich Produktausfälle, die durch Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler verursacht wurden.
  • Diese Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Mortalität oberhalb der Nennausfallrate von 0,2% pro 1.000 Betriebsstunden. Ein Lichtstromrückgang ist bis zu einem Wert von 0,6% pro 1.000 Betriebsstunden normal und deshalb kein Grund für die Inanspruchnahme der Garantie.
  • Beim Ersatz von LED-Modulen kann es wegen nutzungsbedingter Veränderung des Lichtstroms von betriebenen LED-Modulen und im Zuge des technischen Fortschritts zu Abweichungen in den Lichteigenschaften kommen.
  • Die angegebene Lebensdauer wird erreicht, wenn die Leuchten in Übereinstimmung mit den vom Hersteller vorgegebenen Bedingungen, den zugrundeliegenden Normen und den geltenden Vorschriften betrieben werden.
  • Diese Garantie erfasst alle relevanten Lieferungen nach dem 1. Juli 2010.

Diese Garantie erlischt, wenn an LED-Leuchten und LED-Modulen Änderungen vorgenommen werden.

Garantieleistungen

Bei Ausfällen, welche die Nennausfallrate überschreiten, behält sich Lichtszene in Abstimmung mit den Herstellern vor, die defekten Komponenten zu reparieren, Ersatzprodukte zu liefern oder dem Kunden defekte Komponenten gutzuschreiben.


Alle im Zusammenhang mit der Garantieleistung anfallenden Nebenkosten (z.B. für die De- und Neumontage, den Versand des fehlerhaften Produkts, Entsorgung, Fahr- und Wegezeiten, Hebevorrichtungen und Gerüste) gehen zu Lasten des Kunden. Andere Kosten, welche z.B. durch den Ausfall der Installation verursacht werden oder sonstige Schäden sowie Folgeschäden sind von dieser Garantie nicht erfasst.


Garantieleistungen werden von Lichtszene solange erbracht, bis der Garantiezeitraum der Ursprungslieferung erschöpft ist.
Die an Lichtszene zurückgegebenen Komponenten oder Produkte wechseln im Garantiefall in das Eigentum von Lichtszene.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Der Garantieanspruch ist unmittelbar nach Auftreten eines Defekts durch schriftliche Mitteilung bei Lichtszene unter info@Lichtszene.com anzuzeigen.


Lichtszene behält sich vor, die Gültigkeit des Garantieanspruchs gemäß den Garantiebedingungen zu überprüfen.

Diese Garantie schränkt die vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche des Käufers, die er gemäß den jeweiligen Bestimmungen gegen den Verkäufer oder den Hersteller geltend machen kann, nicht ein.