Arbeiten
Die Arbeitsstätten müssen nach den Arbeitsstättenrichtlinien beleuchtet werden und sind von daher engen Gesetzmässigkeiten verpflichtet.
Ob man nun mobil, fensterparallel oder rechtwinklig zum Fenster plant, hängt von der Konzeption des Gebäudes ab. Die Leuchte jedenfalls kann sich an örtliche Gegebenheiten anpassen.
Wenn man Flurbereiche und Eingangsbereiche zu beleuchten hat, sind dies nicht selten Bereiche wo wir auch Kunst finden und wo kommunikative Bereiche sind, die nach warmen Lichtfarben verlangen.